Richtlinie zur Informat

Beim Import, Export, Transit, bei der Zollabwicklung sowie bei Außenhandelsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermarktung jeglicher Maschinenarten – einschließlich der damit verbundenen Logistik-, Lager-, Finanz-, F&E-, Buchhaltungs- und IT-Tätigkeiten – verfolgt Durmazlar Makine das Ziel:

Den Nachweis zu erbringen, dass das Informationssicherheitsmanagement in Bezug auf Personal, Infrastruktur, Software, Hardware, Kundeninformationen, Unternehmensdaten, Informationen Dritter und finanzielle Ressourcen gewährleistet ist;
Ein effektives Risikomanagement sicherzustellen;
Die Leistungsfähigkeit der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements zu messen;
Und die Beziehungen zu Dritten in Bezug auf Informationssicherheit ordnungsgemäß zu regeln.

In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns:
• Die Informationswerte unseres Unternehmens vor jeglichen Bedrohungen – ob absichtlich oder unbeabsichtigt, intern oder extern – zu schützen, die Informationsverfügbarkeit im Einklang mit den Geschäftsprozessen sicherzustellen und alle gesetzlichen sowie regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
• Die Kontinuität der drei grundlegenden Elemente des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in allen Tätigkeiten zu gewährleisten:
 – Vertraulichkeit: Unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen zu verhindern,
 – Integrität: Die Genauigkeit und Vollständigkeit von Informationen sicherzustellen und nachzuweisen,
 – Verfügbarkeit: Sicherzustellen, dass autorisierte Personen bei Bedarf auf Informationen zugreifen können.
• Nicht nur elektronisch gespeicherte Daten, sondern auch alle schriftlichen, gedruckten, mündlichen und sonstigen Informationsformen zu schützen.
• Das Bewusstsein für Informationssicherheit durch Schulungen für alle Mitarbeitenden zu stärken.
• Alle tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsvorfälle an das ISMS-Team zu melden und deren Untersuchung sicherzustellen.
• Pläne zur Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität zu erstellen, regelmäßig zu testen, fortlaufend zu verbessern und aufrechtzuerhalten.
• Regelmäßige Bewertungen der Informationssicherheit durchzuführen, bestehende Risiken zu identifizieren, Aktionspläne zu überprüfen und deren Umsetzung nachzuverfolgen.
• Jegliche Streitigkeiten oder Interessenkonflikte, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen ergeben könnten, zu vermeiden.
• Die betrieblichen Anforderungen an Informationszugänglichkeit und Informationssysteme vollständig zu erfüllen.